Versuch einer Annäherung: iranisch-islamisches Volksprimat und westlich-liberale Demokratie


Bunte erhobene Hände, die symbolisch für Wahlen stehen.

Die Geschichte der Menschheit legt Zeugnis von unterschiedlichen Regierungsformen ab. Vor etwa 3.000 Jahren suchte Hammurabi (1811 v. Chr. - 1750 v. Chr.) eine Antwort auf die Frage, wie Menschen in einem Gemeinwesen zusammenleben können. Dabei kodifizierte er als "Vater der Legislative" das Straf-, Zivil- und Handelsrecht. Spätestens seit Platon (428/427 v. Chr. - 348/347 v. Chr.) wird die Frage gestellt, wie ein Idealstaat aussehen könnte. Ähnliche und konkretere Versuche finden wir auch bei Abu Nasr Farabi (872 n. Chr. -950 n. Chr.), einem bedeutenden Philosophen der Islamischen Welt. Welche Staatsform ist nun die vortrefflichste? Autokratie, Theokratie, Technokratie oder Demokratie? Letztlich hält jede Regierungsform sich für die vortrefflichste. Thema des vorliegenden Beitrags ist die kritische Würdigung der zwei Modelle bzw. Lesarten: iranisch-islamisches Volksprimat und westlich-liberale Demokratie.

In vielen Diskursen geht man davon aus, dass der Islam erst gemäß dem europäischen Welt- und Menschenbild „umgekrempelt“ werden müsse, um ihn "demokratiekompatibel" zu machen. Andere denken, dass Islam und Demokratie im Grunde keine Gegensätze seien und keine Notwendigkeit eines „Umkrempelns“ nach westlichem Muster bestehe.

Der Islam war jedenfalls in der Geschichte des Westens oft ein Forschungsobjekt von Philosophen, Historikern, Orientalisten, Islamwissenschaftlern oder Ethnologen. Die Ergebnisse solcher Art „Forschungen“ sind, von wenigen Ausnahmen abgesehen, Unterstellungen, auf die hier kurz eingegangen werden soll:

-   Seit der ersten Koranübersetzung auf Initiative des Abtes von Cluny, Petrus Venerabilis (1092 -1156), im 11. Jahrhundert, wird über den Islam ein "Verunglimpfungsdiskurs" geführt. Den Islam bezeichnet er als „tödlichen Virus“ und „gottlose Irrlehre des ruchlosen Muhammad“. Selbst Nikolaus von Kues (1401 - 1464), ansonsten durchaus Vater der europäischen Toleranz, teilt Jahrhunderte später die gleiche Auffassung.

Seit Beginn des 18. Jahrhunderts wird über den Orient und die Muslime paradoxerweise zusätzlich ein "Romantisierungsdiskurs" geführt. Schwärmerisch-exotische Vorstellungen karikieren Muslime als Haremsbesitzer und Märchenprinzen aus 1001 Nacht. Irrationales und tyrannisches Wesen wird für eine „orientalische“ Konstante gehalten.

Mit dem Kolonialismus tritt ein weiteres Moment hinzu: der "Bevormundungsdiskurs". Europäer wüssten alles besser und alles wird bekämpft, was nicht ins eigene Weltbild passt.

-   Parallel dazu wird ein „Abwertungsdiskurs“ geführt. Sie werden verblüfft sein, aber selbst der große Immanuel Kant (1724 - 1804) hat in mehreren Werken wiederholt betont, Orientalen seien „nicht vollkommen“ wie die Europäer. Sie hätten keinen „Begriff von Moral und Ästhetik“. Weiter sagt Kant, Afrikaner müsse man es mit dem Knüppel geben, weil sie eine dicke Haut hätten. Das war nicht ironisch oder metaphorisch gemeint.

-   Ähnlich wird auch ein "Fanatismusdiskurs" geführt. Friedrich Wilhelm Hegel (1770 - 1831) schreibt in seinem Werk „Weltgeschichte der Religionen“, dass das Thema Islam nicht würdig sei, in den Text aufgenommen zu werden - man solle nur in einer Fußnote auf ihn verweisen. Der Islam hätte außer Rohheit und extremem Fanatismus nichts zu bieten.

Generationen sind im Westen mit diesem Welt- und Menschenbild ausgebildet und geprägt worden. Aber die These des Autors dieser Zeilen ist, dass Islam und Demokratie in gewisser Weise zwei Seiten derselben Medaille darstellen. Dies soll wie folgt diskutieren werden. Die Fragen sind:

  • Was bedeutet Demokratie?
  • Welches Menschenbild wird einerseits im Islam und andererseits im Westen zugrunde gelegt?
  • Was sind Grundzüge eines islamischen Volksprimats?
  • Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede weist jenes mit der westlich-liberalen Demokratie auf?

Im Anschluss wird eine Hermeneutik der Lesarten vorschlagen, um diese beiden Positionen miteinander ins Gespräch zu bringen. Dabei versteht sich unter Lesart die subjektive Betrachtung oder Interpretation eines Sachverhaltes.

Was ist das Wesen der Demokratie?

Freie und geheime Wahlen, Stimmrecht für alle, Gewaltenteilung, Versammlungs- und Pressefreiheit. Die Grundlage einer jeden Demokratie ist eine vom Volk direkt oder indirekt gewählte Verfassung. Alle Demokratien sind sich darüber einig, dass die Mehrheit die Regierung stellen soll. Minderheiten haben dabei ihre Vertreter im Parlament und können ihren Interessen auch in einer oppositionellen Partei Ausdruck verleihen.

Das islamische Volksprimat stützt sich auf den Koran, den heiligen Buch der Muslime und der wichtigsten Geistesquelle des Islams: „Es gibt keine Nötigung in der Religion“ (Sure 2, Vers 257), um die Menschenwürde zu schützen und um religiösen Minderheitenschutz zu garantieren. Allerdings gibt es, wie hier bei uns auch, eine Grenze der Toleranz. Diese Grenze wird überschritten, wenn gewisse Aktivitäten die demokratisch legitimierte Grundordnung des Staates gefährden. Dies sind Einschränkungen, die es in allen Demokratien gibt und geben muss. Andererseits gibt es in strafrechtlicher Hinsicht in allen Demokratien deutliche Unterschiede. Während die Todesstrafe in den USA ein Bestandteil ihrer Verfassung ist, wird sie bei uns in Deutschland verurteilt.

Grundsätzlich gilt: Die Werte, auf denen eine Verfassung beruht, können durchaus säkular, aber eben auch sakral begründet sein. Auch Mischungen von beiden sind möglich. Die westlich-liberale Demokratie beansprucht ausschließlich säkular zu sein, während das islamische Volksprimat eine Mischung von beiden ist. Hieraus ergeben sich Unterschiede, die im Folgenden reflektiert werden sollen.

Die Verfassung eines Staates begründet sich nicht aus sich selbst: Sie gründet auf einem bestimmten Welt- und Menschenbild

Nach islamischem Verständnis gilt der Mensch als Geschöpf Gottes und besitzt, jenseits seiner Herkunft und Hautfarbe, eine naturgegebene Würde. Letztere resultiert aus seinem Verhältnis zu Gott.

Nach diesem Menschenbild besitzt der Mensch nicht nur Vernunft und Verstand, worauf in zahlreichen Stellen im Koran verwiesen wird, sondern auch Würde. So heißt es: „Und wahrlich wir haben den Kindern Adams Würde verliehen…“ (Sure 17, Vers 70). Deshalb garantiert der 6. Paragraph des 2. Artikels der iranischen Verfassung: „Ehre und Würde des Menschen und seine mit Verantwortung verbundene Freiheit vor Gott.“

Um ein sinnvolles Leben im Alltag zu gestalten, benötigt der Mensch eine Orientierungsinstanz, welche in Iran, neben der Verfassung, die Religion ist. Dies soll sein Refugium sein, aus dem sich sein Menschsein und seine Würde speisen. So wird durch Gebote und Verbote der Mensch zum Nachdenken aufgefordert, um in ihm den Sinn für das Menschsein zu wecken. Das Menschsein umfasst Elemente wie Gerechtigkeit, Vergebung, Barmherzigkeit und Liebe. Sie gehören nicht nur zu den Prinzipien eines islamischen Volksprimats, wie sie in der iranischen Verfassung zu finden sind, sondern sie sind Grundbegriffe der islamischen Ethik überhaupt.

Die Präambel der iranischen Verfassung garantiert dem Menschen als Geschöpf Gottes seine Rechte. Ein solches Menschenbild schließt allerdings eine extreme Individuation des Menschen wie bei uns in Europa aus. Dagegen nimmt das Kollektiv, also die Gemeinschaft (im Fachjargon: Ummah), in der iranischen Verfassung hohe Priorität ein.

Im Gegensatz dazu hat sich im Westen ein reduktionistisches Menschenbild durchgesetzt, das heißt, dass man alle Komponenten des Menschseins rein biologisch und transzendenzfrei erklärt, sozusagen von unten - aus der Eigengesetzlichkeit der Materie und ihren Interaktionen. Hier wird der Mensch ganz im Sinne der Evolutionstheorie Charles Darwins (1809 - 1882 ) verstanden und dies als eine moderne Religion verteidigt. Wer diese Theorie ablehnt, wird als Traditionalist oder gar bornierter religiöser Extremist stigmatisiert. Im Grunde wäre der Mensch der Höchste aller Affen, der edelste aller Primaten, das Maß aller Dinge. Folgerichtig definiert er selbst seinen ethisch-moralischen Weg nach eigenem Belieben. Religion gilt nach diesem reduzierten Menschenbild als ein zu überwindender historischer Atavismus.

Nach einem solchen Menschenbild nimmt sich der Mensch - frei von jeglichem Gottesbezug - als Makrokosmos wahr. Hier wird von einer autarken Freiheit und völligen Individuation ausgegangen. Der Mensch wird zum Maskenbildner seiner selbst und bestimmt, wie er in der Gesellschaft auftreten möchte.

Wie wir sehen, liegt eine Kluft zwischen dem Welt- und Menschenbild der beiden Gesellschaftsmodelle vor. Aber der Ausdruck „islamisch“, ähnlich dem Ausdruck „christlich“, beschreibt die Essenz, während der Ausdruck „Demokratie“ die strukturelle Form des Staates artikuliert. Von der Essenz her ist das islamische Volksprimat eine auf Gottesbeziehung fußende Herrschaft der „Ummah“ mit demokratischen Methoden.

Rechtslogik im Islam und im Westen im Kontext der Demokratie

Ameneh BahramiUm beide Rechtslogiken zu verstehen, werden im Folgenden zwei Beispiele angebracht:

Ein abgewiesener Liebhaber in Iran hatte seiner Angebeteten, Ameneh Bahrami (s. Foto), einen Kübel Säure übergeschüttet, was zu schlimmen, entstellenden Verletzungen und sogar zur ihrer Erblindung geführt hat. Nach dem islamischen Strafgesetzbuch ist bei einer solchen Tat eine gleichwertige Vergeltung vorgesehen. Dieses Prinzip ist allerdings kein Staatsrecht, sondern ein Bürgerrecht.

Auf Vermittlung der Justiz verhandelten die Familien von Opfer und Täter lange über den vom Prinzip der Gleichwertigkeit angemessenen monetären Schadenersatz. Sie konnten sich aber nicht einigen. Da beantragte die junge Frau vor Gericht die Blendung des Täters. Dieses Recht wurde ihr zugesprochen und sollte von Medizinern vollzogen werden. Erst im Operationssaal und unter dem Ernst der Lage hat der Täter in glaubhafter Weise um Vergebung gebeten. Die Frau hat daraufhin auf ihren Anspruch verzichtet.

Dieser Edelmut hat den damaligen iranischen Präsidenten veranlasst, sie persönlich zu besuchen und ihr seine Hochachtung auszusprechen. Sie sei eine Heldin der islamischen Barmherzigkeit. Sämtliche Kosten einer optimalen chirurgischen Gesichtswiederherstellung für sie wurden durch die Regierung übernommen. Dies ist ein Beispiel dafür, dass die Menschenrechte in Iran, wie gesagt, kein Staats-, sondern ein Bürgerrecht sind.

Nun zu uns in Europa. Als in Norwegen ein Mann mehr als 70 Jugendliche planmäßig und vorsätzlich erschossen hatte, verlangten die Familien der Opfer die Todesstrafe. Der Staat hat aber anders entschieden. Wenn sich nach iranischem Strafgesetzbuch jemand wie Anders Breivik das Recht herausnimmt, das Leben eines anderen Menschen vorsätzlich auszulöschen, so haben die Familien der Opfer das Recht, über Leben und Tod des Täters mitzuentscheiden.

An diesem Punkt scheiden sich die Geister. Während in der iranischen Verfassung ein Menschenrecht ein Bürgerrecht darstellt, wird dieses bei uns im Westen automatisch zum Staatsrecht gemacht. Also der Staat entscheidet alleine, ohne Berücksichtigung des Mitbestimmungsrechtes der Bürger, in diesem Falle das der Opfer. Freilich ist die Würde des Menschen unantastbar. Nach iranischer Rechtslogik hat man allerdings selbst seine Würde zur Disposition gestellt, wenn man in dieser Dimension mordet. Demokratie bedeute demnach weder die Freiheit des Fuchses im Hühnerstall noch unbedingter Täterschutz.

Dies soll kein Urteil darstellen, in welchem Land mehr Volkswille und Basisdemokratie herrscht. Es ist viel mehr ein Plädoyer für eine nicht diskriminierende, also für eine echte Verständigung unterschiedlich gewachsener Rechtskulturen und ihrer Lesarten von Demokratie.

Weiterer Unterschied zwischen beiden Herrschaftssystemen

Das islamische Volksprimat iranischer Prägung erhebt den Anspruch, barmherzige Gerechtigkeit zu verwirklichen. In diesem Gesellschaftsmodell ist Politik ohne Moral nicht möglich. Moral aber hinkt wiederum ohne Religion. Eine solche Grundordnung erlaubt nicht, sich willkürlich zu allem oder zu nichts zu bekennen und sich in beliebigen Lebensformen zu entfalten.

In der westlich-liberalen Demokratie hingegen wird der Mensch als ein Individuum verstanden und kann sein Leben gestalten, wie er will. Gleichgeschlechtliche Lebensführung oder öffentliche Prostitution gehören zu diesem Gesellschaftsmodell. Ist die Prostitution mit der Unantastbarkeit der Menschenwürde im Grundgesetz vereinbar? Hier bei uns würde man sagen: "Ja, es ist nun mal so." In Iran hingegen würde man sagen: "Nein, es ist nun mal nicht so."

Wie wir sehen, sind es die Welt- und Menschenbilder, die die beiden Gesellschaftsmodelle trennen. Diese Tatsache darf man weder kleinreden noch ignorieren. Um es auf den Punkt zu bringen: Durch eine liberal-demokratische Brille westlicher Prägung betrachtet, beraubt das islamische Volksprimat den Menschen seiner Freiheitsrechte. Betrachten wir die Dinge von der anderen Seite her, so beraubt die westlich-liberale Demokratie den Menschen seiner gottgegebenen Würde.

Diese Beispiele machen deutlich, dass diejenigen Lesarten, die verabsolutiert werden, in gewisser Weise gewalttätig werden. Es wird beansprucht, dass die westlich-liberale Demokratie die einzig wahre und menschenwürdige Lesart der Demokratie überhaupt ist. Dieser Anspruch ist bei genauem Hinsehen der Anspruch einer alleinseligmachenden Heilslehre mit missionarischem Charakter. Daher wird konsequenterweise gefordert, andere Religionen aus dem öffentlichen Leben zu verbannen. Eine solche Mentalität versperrt den Weg zu einem echten Dialog zwischen den verschiedenen Lesarten von Demokratie und demokratischer Gesinnung.

Der Ausschluss der Religion hat nach islamischem Volksprimat nicht nur negative Auswirkungen auf die Moral der Gesellschaft, sondern ist auch anti-demokratisch. Iran, um nur ein Beispiel zu bringen, ist ein traditionsbewusstes Land, und die Mehrheit der Menschen in Iran schätzt die Religion. Traditionelle Werte, wie die Familie zu verteidigen, heißt also für sie, Religion und Demokratie zu verteidigen.

Wie lassen sich aber westlich-liberale Demokratie und islamisches Volksprimat miteinander versöhnen?

Beide Gesellschaftsmodelle mit zwei verschiedenen Welt- und Menschenbildern verursachen dann einen Kampf der Lesarten, wenn sie sich verabsolutieren und missionarischen Anspruch erheben

Eine Hermeneutik der Lesarten, um eine argumentative Dialogbrücke zwischen beiden Gesellschaftsmodellen zu bauen, ist unabdingbar. Grundlegend ist es, den gesamten Diskurs kontextuell zu gestalten. Dies bedeutet, beide Gesellschaftsmodelle mit ihren jeweils eigenen Terminologien und Fragestellungen von ihren verschiedenen Positionen her zur Sprache kommen zu lassen. Eine solche Praxis setzt Folgendes voraus: Immerwährende Bereitschaft, sich mit den Augen des Anderen und durch dessen Brille zu betrachten, und der Verzicht auf asymmetrische Vergleiche nach dem Motto: "Ich oben, Du unten!"

Abschließend sei gesagt, dass derjenige, der sein Gesellschaftsmodell als den Königsweg der Weltzivilisation betrachtet, keinen Dialog sucht, sondern gehorsame Vasallen. Die Aufgabe ist und bleibt also die Suche nach einer gemeinsamen Sprache und letztlich die Anerkennung verschiedener Lesarten von Demokratie - mit oder ohne Religion.

Mit freundlicher Genehmigung von IranAnders.

Hamid Reza YousefiUniv-Prof. Dr. Hamid Reza Yousefi lehrte interkulturelle Philosophie und Geschichte der Philosophie von 2010 bis 2017 als Privatdozent an der Universität Koblenz-Landau. Seit 2006 ist er Lehrbeauftragter an verschiedenen deutschen Universitäten, darunter an der Universität Potsdam und Saarland. Er ist Autor zahlreicher Bücher und Abhandlungen. Seine Forschungsbereiche sind - neben der islamischen Philosophie und den Fragen nach Menschenrechten – unter anderem moderne Theorien der Toleranz, Ethik und Hermeneutik sowie angewandte Konzepte der Religionswissenschaft als auch diskurshistorische Kommunikationsforschung.


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Erich Giese27-12-18

Wow, ich bin begeistert!!





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